Nutzungsbedingungen
Fassung vom 6. September 2026.
1. Betreiber
fv.converts.ninja (der „Dienst“) wird betrieben von Michał Mietliński SLUG IT, Pałucka 29, 60-604 Poznań, NIP 7811728934, CEIDG. E-Mail: michal@mietlinski.pl.
Diese Bedingungen regeln elektronisch erbrachte Leistungen. Der Dienst richtet sich vor allem an die geschäftliche oder berufliche Nutzung, insbesondere durch Unternehmen und Steuerkanzleien.
2. Leistungsumfang
Der Dienst kann Rechnungsentwürfe und FA(3) erstellen, Nummern verwalten, KSeF-Dokumente abrufen und senden, Kategorien zuordnen, Freigaben durchführen, bestätigte Rechnungen teilen, Daten für Buchhaltungssysteme einschließlich Comarch ERP Optima und Importdateien für Zahlungsaufträge unterstützter Online-Banking-Systeme vorbereiten.
Eine Zahlungsdatei führt keinen Auftrag aus und autorisiert ihn nicht. Der Benutzer muss importierte Aufträge in der Bank prüfen und nach deren Regeln freigeben. Der Dienst ist weder Buchhaltung noch Steuerberatung und garantiert keine steuerliche Richtigkeit.
3. Technische Voraussetzungen
Erforderlich sind ein aktueller Browser mit HTTPS, JavaScript und notwendigen Sitzungscookies sowie eine funktionierende E-Mail-Adresse. KSeF-Funktionen erfordern passende Befugnisse und gültige Zugangsdaten des jeweiligen Unternehmens.
4. Konto und Zugriff
Benutzer verantworten das E-Mail-Konto zur Anmeldung und die Personen, denen sie Unternehmenszugriff geben. Mehrere Rollen sind möglich; Anmeldecodes dürfen nicht an Unbefugte weitergegeben werden. Zugriff oder Vorgänge können aus Sicherheits-, Missbrauchs-, Schutz- oder Rechtsgründen vorübergehend gesperrt werden.
5. KSeF und GUS
KSeF ist ein externes System der öffentlichen Verwaltung. Benutzer verantworten ihre Berechtigung und die bewusste Übermittlung an die richtige Umgebung. Eine von KSeF angenommene Rechnung kann unabhängig von späteren Aktionen im Dienst Rechtswirkungen entfalten.
Beim Anlegen eines Geschäftspartners können öffentliche REGON-Daten von GUS abgerufen werden und sind vor Nutzung zu prüfen. Der Betreiber haftet nicht für Ausfälle, Limitänderungen, Verzögerungen oder Fehler externer Systeme, gestaltet die Integration jedoch für einen sicheren Umgang mit üblichen Fehlern und Limits.
5a. KSeF-Überwachung und Benachrichtigungen
Benutzer können automatische Prüfungen eingehender Rechnungen aktivieren und SMS, E-Mail oder beide Kanäle wählen. Nachrichten können bei Erfüllung einer Bedingung oder als tägliche Zusammenfassung versendet werden. In den Einstellungen gewählte Uhrzeiten gelten nach polnischer Ortszeit.
Das Standardkontingent beträgt 20 SMS pro Unternehmen und Monat, sofern im Panel kein anderes Kontingent angezeigt wird. Der Betreiber kann das dauerhafte Monatskontingent erhöhen oder ein Zusatzkontingent nur für den laufenden Monat gewähren. Ein Zähler am Ende der SMS, zum Beispiel „(2/20)“, zeigt die Position der Nachricht und das gesamte in diesem Monat verfügbare Kontingent. E-Mails verringern das SMS-Kontingent nicht.
Benachrichtigungen sind eine Hilfsfunktion. Störungen bei KSeF, E-Mail, SMS-Gateway, Warteschlange oder Netzwerk können den Versand verzögern oder verhindern. Eine fehlende Benachrichtigung ändert den KSeF-Status der Rechnung nicht und ersetzt nicht die eigene Prüfung von Dokumenten und Fristen.
6. Pflichten der Benutzer
Daten müssen wahrheitsgemäß sein, Dokumente vor Freigabe und Versand geprüft und Gesetze eingehalten werden. Untersagt sind rechtswidrige oder irreführende Inhalte, Identitätstäuschung, Umgehung von Schutzmaßnahmen, Tests fremder Konten ohne Zustimmung und Störung des Dienstes.
7. Entwürfe, Freigabe und Teilen
Entwürfe werden nicht automatisch gesendet. Interne Freigabe und KSeF-Übermittlung sind getrennte Schritte. Öffentliches Teilen kann auf Rechnungen mit bestätigter KSeF-Annahme beschränkt werden.
8. Tarif, Entgelte und freiwillige Unterstützung
Derzeit erhält jedes neue Unternehmen denselben kostenlosen Tarif mit allen bereitgestellten Funktionen und ohne tarifbedingtes Rechnungslimit. Das Speichern des Startdatums begründet keine Zahlungspflicht.
Künftige kostenpflichtige Tarife nennen Preis, Zeitraum, Leistungen, Verlängerung und Beendigung vor der Auswahl. Ein kostenloses Konto wird nie ohne erforderliche Zustimmung zu einem kostenpflichtigen Abonnement. Freiwillige Unterstützung kauft weder SLA noch Entwicklungspriorität oder individuelle Betreuung, sofern nichts anderes vereinbart ist; bei externen Zahlungsanbietern gelten zusätzlich deren Regeln.
9. Verfügbarkeit und Änderungen
Der Betreiber darf den Dienst wegen KSeF, Recht, Sicherheit, Funktionen oder Infrastruktur warten und aktualisieren. Geplante Arbeiten sollen Störungen soweit möglich begrenzen. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird ohne gesondertes SLA nicht garantiert.
10. Haftung
Benutzer verantworten Inhalt, steuerliche Einordnung, Fristen, Steuersätze, Geschäftspartnerdaten, Versandentscheidung und Prüfung von Zahlungsaufträgen vor Bankfreigabe. Zwingendes Recht gilt. Soweit im professionellen Verhältnis zulässig, ist die Haftung für entgangenen Gewinn und Entscheidungen allein aufgrund automatischer Vorschläge ausgeschlossen.
11. Daten und Sicherheit
Die Verarbeitung beschreibt die Datenschutzerklärung, Schutzmaßnahmen die Seite Sicherheit. Zugriff darf nur Berechtigten erteilt werden.
12. Beschwerden und Kontakt
Hinweise oder Beschwerden an michal@mietlinski.pl sollten Konto-E-Mail, Unternehmen, Problem und möglichst Dokumentkennung oder Zeitpunkt enthalten. Senden Sie nie KSeF-Token, private Schlüssel oder Anmeldecodes per E-Mail.
13. Nutzungsende
Die Nutzung kann jederzeit beendet werden. Löschung von Unternehmensdaten oder Kontoschließung kann wegen Aufbewahrung, Abrechnung, Sicherheit, Ansprüchen oder mehrerer Organisationsbenutzer Kontakt mit dem Betreiber erfordern.
14. Unternehmensprüfung und Missbrauchsabwehr
Die Eingabe einer NIP beweist keine Vertretungsbefugnis. Ein Unternehmen kann bis zur erfolgreichen Produktiv-KSeF-Authentifizierung für diese NIP „Nicht verifiziert“ bleiben; eine Testumgebung bestätigt keine reale Befugnis.
Bis zur Prüfung können KSeF-Versand, öffentliche Freigaben, API-Massennutzung und Einladungen eingeschränkt und Entwürfe als unbestätigt markiert werden. Bei Verdacht auf Identitätstäuschung, irreführende Dokumente, Schutzumgehung, automatisierten Missbrauch oder ein wesentliches Risiko kann gesperrt werden; KSeF-Daten werden dadurch nicht gelöscht.
15. Aufbewahrung nicht verifizierter Unternehmen
Ein mindestens 90 Tage nie in KSeF verifiziertes Unternehmen kann mit üblicherweise sieben Tagen Schonfrist zur Löschung vorgesehen werden. Die Frist kann aus Support-, Sicherheits- oder Rechtsgründen verlängert werden. Ein zuvor verifiziertes Unternehmen ist nicht allein wegen eines später abgelaufenen, widerrufenen oder entfernten Tokens oder Zertifikats betroffen.
16. Löschung eines Benutzerkontos
Benutzer können die Löschung beantragen. Mitgliedschaften und Sitzungen erlöschen, die E-Mail wird aus dem aktiven Profil entfernt. Alleinige Eigentümer müssen die Rolle übertragen oder die Unternehmenslöschung beginnen. Begrenzte oder anonymisierte Audit-Daten dürfen für Integrität, Sicherheit, Rechtspflichten oder Ansprüche verbleiben.
17. Löschung eines Unternehmens
Eigentümer können die Löschung nach zusätzlicher Bestätigung planen; derzeit besteht eine siebentägige Widerrufsfrist. Die Löschung bei fv.converts.ninja entfernt keine Rechnungen, Einträge oder Rechtswirkungen in KSeF oder anderen externen Systemen.
18. Meldung von Schwachstellen
Der Betreiber kann eine gültige Schwachstellenmeldung freiwillig honorieren. Richtwerte sind kein bedingungsloses Versprechen; maßgeblich sind Auswirkung, Qualität, Originalität und Einhaltung der Testregeln.
19. Änderungen der Bedingungen
Änderungen sind aus wichtigem Grund möglich, etwa wegen Recht, KSeF, Funktionsumfang, Sicherheit oder Bereitstellung. Die aktuelle Fassung wird veröffentlicht; wesentliche Auswirkungen auf Rechte sollen angemessen mitgeteilt werden. Ein neuer kostenpflichtiger Tarif macht ein kostenloses Konto nicht ohne Zustimmung kostenpflichtig.
20. Schlussbestimmungen
Für nicht geregelte Fragen gilt polnisches Recht. Streitigkeiten zwischen Unternehmen entscheidet das gesetzlich zuständige Gericht, sofern nichts wirksam anderes vereinbart wurde.